Der besondere Wert und der Zweck einer Gebrauchsprüfung (GP) bestehen:

  • in der Feststellung der vielseitigen Brauchbarkeit eines Deutschen Jagdterriers für den praktischen Jagdbetrieb
  • im Nachweis solcher Hunde für die Jägerschaft durch die Ergebnisse dieser Prüfung
  • in der Weckung und Förderung des Verständnisses für die sachgemäße Abrichtung und Führung geeigneter Hunde in Jägerkreisen.

Zu den Gebrauchsprüfungen sind Hunde ohne Rücksicht auf ihr Alter zugelassen, sofern sie eine Zuchtprüfung bestanden haben.

Es gibt Wahl- und Pflichtfächer.

Prüfungen unter der Erde

  • Sprengen und  Verhalten am Raubwild
  • Ausdauer und Passion
  • Laut im Bau
  • Absuchen des Baues
  • Ziehen aus dem Bau

Prüfung über der Erde

  • Nasengebrauch
  • Stöbern
  • Schweißarbeit
  • Totverbellen, Totverweisen
  • Verhalten am Stück
  • Bringen leichten Wildes
  • Verlorensuche und – bringen von Federwild (Wahlfach)
  • Ablegen
  • Leinenführigkeit
  • Gehen frei bei Fuß (Wahlfach)
  • Verhalten auf dem Stand
  • Allgemeiner Gehorsam und Arbeitsfreude
  • Wasserarbeit